Credit: Playboy Deutschland
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Die Folgen von kondomlosen Sex sind spätestens seit den Aufklärungsstunden in der Schule jedem bekannt: ungewollte Schwangerschaften und ein ganzes Buch an möglichen Geschlechtskrankheiten. Eben deshalb ist Stealthing so gefährlich. Da sich vorher auf Sex mit Kondom aus Schutz vor diesen Folgen geeinigt wurde, liegt ein massiver Betrug nach dem Entfernen des Kondoms vor. Die daraus resultierenden Folgen aus diesem Vertrauensbruch können dem Opfer gegenüber lebensverändert sein.
Was viele bei diesem Trend ebenfalls nicht bedenken: Stealthing ist strafbar. Dem Täter droht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung, die bis zu einer zweijährigen Mindestfreiheitsstrafe geahndet wird. Wird das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes gebracht, zum Beispiel durch die Ansteckung mit HIV, muss der Täter mit einer Mindeststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.
Der Grund, warum Stealthing rechtlich gesehen mit einer Vergewaltigung gleichgesetzt wird, ist die im § 177 StGB festgeschriebene sexuelle Selbstbestimmung des Menschen.
„Der Geschlechtspartner ist im Prinzip mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden, jedoch nur unter der Bedienung, dass ein Kondom verwendet wird", erklärt der Anwalt Dr. Vincent Burgert. "Wenn das Kondom während des Geschlechtsverkehrs heimlich entfernt wird, verletzt man dadurch das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung“, so Burgert.
Seit der Reform des Sexualstrafrechts im November 2016, erfüllt Stealthing den Strafbestand einer Vergewaltigung. „Denn nicht Gewalt steht im Falle einer Vergewaltigung im Vordergrund,“ erklärt Burgert weiter. „Sondern, dass eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers vorgenommen wird“. Nein heißt Nein! Darunter fällt auch das Entfernen des Kondoms, da gegen den Willen des anderen Partners gehandelt wurde.
Im Frühjahr 2017 wurde Stealthing das erste Mal juristisch aufgearbeitet. Die Juristin Alexandra Brodsky von der Yale Universität führte Interviews, sprach mit Betroffenen und kam zu dem Entschluss, dass es sich bei diesem aktiven Eingreifen um keinen Trend, sondern um eine Straftat handelt.
Diese ausgearbeitete Fachschrift wurde kurz darauf in der Schweiz bei einem Stealthing-Fall vor Gericht dargelegt. Der Anwalt des Opfers hatte sich auf das Schriftstück und die Ausarbeitung von Alexandra Brodsky berufen. Der Angeklagte beteuerte zwar seine Unschuld damit, dass das Kondom gerissen sei. Jedoch ohne Erfolg. Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.