Die #MeToo-Debatte löste auch in Deutschland einen Diskurs über die klare Definition von Vergewaltigung und eine Änderung des Sexualstrafrechts aus. Hierzulande ist ein solcher Straftatbestand bislang nur erfüllt, wenn das Opfer den Akt ausdrücklich ablehnt, etwa durch ein ausgesprochenes Nein oder wenn es sich körperlich wehrt.
Schweden hat seine Gesetze nun verschärft: Auch, wenn der Partner den Sex passiv über sich ergehen lässt, ohne sich körperlich oder verbal zu wehren, kann er als Vergewaltigung geahndet werden. Deshalb muss einem Schäferstündchen in Schweden nun eine eindeutige Zustimmung vorausgehen.
Ein verbales Ja zu äußern, ist laut Richterin Anna Hennell allerdings nicht erforderlich. Die Juristin war an der Ausarbeitung des neuen Sex-Gesetzes beteiligt und erläutert: "Sich einfach körperlich zu beteiligen, ist ein Zeichen der Zustimmung".
Morgan Johansson, der schwedische Justizminister, sagte einem Radiosender: "Es wird sicher einige Jahre dauern, bis sich die Praxis durchgesetzt hat. Aber ich verspreche: Danach wird niemand zurück zur alten Gesetzgebung wollen. Wenn dieser Schritt getan ist, ist er getan".
In Deutschland hat es bislang keine Änderung des Sexualstrafrechts gegeben. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Mafo.de im Auftrag von Playboy ist jedoch knapp die Hälfte der Deutschen (49,1 Prozent) für ein strengeres Gesetz nach schwedischem Vorbild.